PKV-Beiträge auf breiter Datenbasis unter der Lupe

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Die Beitragsentwicklungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen auf dem gleichen Niveau. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des unabhängigen privatwirtschaftlichen Forschungsinstituts IGES.

Für die Untersuchung "Beitragsentwicklung in der PKV" stützte das IGES sich auf die Datengrundlage der Debeka Krankenversicherung, die es ermöglichte, die individuelle Beitragsentwicklung von rund 716.000 PKV-Versicherten über einen Zeitraum von 20 Jahren (1995-2015) auszuwerten. Der Versicherer ist Marktführer im PKV-Markt.

Häufig Momentaufnahmen diskutiert
Die Erhöhung der Beitragseinnahmen je Versichertem in der GKV lag seit 1997 bei durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr. Der gleiche Wert ergebe sich bei der Betrachtung der mittleren Beitragserhöhungen der PKV-Versicherten der Debeka, so die Studienmacher. Betrachte man die vergangenen zehn Jahre, lagen die Steigerungen der PKV-Versicherten sogar unter denen der GKV. Auch das Argument, die Beiträge würden im Alter stark steigen, lässt sich laut Studie nicht belegen. Im Durchschnitt seien die Beiträge der PKV-Versicherten im Alter nicht höher als die der 60jährigen Versicherten.

"Die bisherige öffentliche Diskussion über das Ausmaß von Beitragssteigerungen in der PKV stützt sich vor allem auf Momentaufnahmen einzelner Jahre oder oft nur auf Einzelfälle", sagt Dr. Martin Albrecht, Geschäftsführer des IGES Instituts und Leiter der Studie. Die Studie nehme die langfristige Beitragsentwicklung in den Blick und liefere erste Ansätze, um die gesundheitspolitische Diskussion zu objektivieren.

Außergewöhnliche Versicherungsverläufe führen zu extremen Beiträgen
Unter den Beihilfeversicherten im öffentlichen Dienst des Jahres 2015 zahlten laut der Untersuchung 98 Prozent einen Monatsbeitrag zwischen 100 Euro und 300 Euro. Unter den Arbeitnehmern und Selbstständigen zahlten knapp 90 Prozent zwischen 300 Euro und 600 Euro pro Monat. Zum Vergleich: In der GKV würden sie grundsätzlich den Höchstbeitrag zahlen, der 2015 bei 639 Euro lag. Unter den Arbeitnehmern und Selbstständigen der Studie zahlten 2015 lediglich rund 1,3 Prozent mehr als den GKV-Höchstbeitrag.

Bei einzelnen Versicherten traten aufgrund von außergewöhnlichen Versicherungsverläufen (etwa durch Verringerung oder Verlust eines Beihilfeanspruchs) extreme Beiträge auf. Umgekehrt führe zum Beispiel der Hinzugewinn eines Beihilfeanspruchs bei Eheschluss zu sehr niedrigen Beiträgen. Teilweise resultierten extrem niedrige Beiträge auch aus einem rudimentären PKV-Versicherungsschutz.

Auch Regulierung führte zu Beitragserhöhungen
Ältere Versicherte zahlten 2015 im Durchschnitt nicht mehr als die jüngeren; die Studienautoren beobachteten sogar ein leichtes Absinken der Prämien im Altersbereich zwischen 60 und 70 Jahren und allenfalls moderate Zunahmen danach. Dies gelte sowohl für Beihilfeversicherte als auch für Arbeitnehmer und Selbstständige.

Es gebe vielfältige Gründe für Beitragsveränderungen in der PKV, sagen die Studienautoren. Sie seien häufig abhängig von individuellen Umständen. Aber auch gesetzliche oder regulatorische Maßnahmen hätten in der Vergangenheit zu Beitragserhöhungen geführt.

Starke Erhöhung ist belastend für den Einzelnen
Für die rund 45.000 Arbeitnehmer und Selbstständige seien die Beiträge in 17 Prozent der Fälle nennenswert stärker gestiegen als der GKV-Höchstbeitrag. Aufgrund ihres  geringeren Prämienniveaus hätten die knapp 650.000 Beihilfeversicherten nach am GKV-Höchstbeitrag orientierten Maßstab kaum starke Beitragssteigerungen erlebt. Hier seien die Beiträge in 0,2 Prozent der Fälle stärker gestiegen.

Neben der Entwicklung der Höchstbeiträge in der GKV wurden in der Studie zwei weitere Referenzmaßstäbe für starke Beitragsänderungen herangezogen. So wurden die Versicherungsverläufe von Personen mit stark sprunghaften Beitragsentwicklungen untersucht und über einen endogenen Maßstab die Personen mit den relativ höchsten Erhöhungen innerhalb ihrer Gruppe identifiziert. Von einer stark sprunghaften Beitragsentwicklung sind laut der Studie 17 Prozent der Beihilfeversicherten und 12,2 Prozent der Arbeitnehmer und Selbstständigen betroffen. Die prozentualen Erhöhungen bei den Arbeitnehmern und Selbstständigen seien für 2,1 Prozent der Versicherten überdurchschnittlich hoch ausgefallen, bei den Beihilfeversicherten treffe dies auf 13,4 Prozent zu.

„In der langen Sicht kann eine sprunghafte Erhöhung des Versicherungsbeitrags von einem auf das andere Jahr nicht per se als Indikator für eine problematische Beitragsentwicklung herangezogen werden, obwohl gerade diese eine starke Erhöhung subjektiv von den Betroffenen als besonders belastend oder unangemessen empfunden wird."

Die Studie
Für die Studie wertete die IGES Versichertendaten der Debeka Krankenversicherung aus. Betrachtet wurde die individuelle Beitragsentwicklung von rund 716.000 PKV-versicherten Mitgliedern im Längsschnitt über einen Zeitraum von 20 Jahren (1995-2015). Dabei wurden erwachsene Versicherte berücksichtigt, die 1995 mindestens 21 Jahre alt und während des gesamten Auswertungszeitraums durchgehend bei der Debeka versichert waren. Grundsätzlich wurde nach den Gruppen „Beihilfeversicherte“ und „Arbeitnehmer und Selbstständige“ unterschieden. Personen, die ihren Status während des Beobachtungszeitraums wechselten, wurden getrennt untersucht. Die Aktualisierung des Betrachtungszeitraums um zwei Jahre auf den Zeitraum von 1997 bis 2017 habe kaum Auswirkungen auf die Ergebnisse so die Studienautoren.

 

Autor(en): Alexa Michopoulos

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