Politiker lesen keine Versicherungsbedingungen

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Die Ratingagentur Franke & Bornberg untersuchte in ihrer im März 2016 erschienenen BU-Leistungsstudie die Leistungsabwicklung wichtiger BU-Versicherer. Ihr Fazit: Die Regulierungspraxis der untersuchten Unternehmen hält einer kritischen Prüfung stand. Versicherungsmagazin sprach mit den Analysten unter anderem darüber, warum nur sieben Versicherer unter die Lupe genommen wurden.


Was halten Sie von der Aussage von Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen: "Die Versicherer bedienen sich undurchsichtiger Klauseln im Kleingedruckten, um Zahlungen zu vermeiden"?
Diese Aussage traf jedenfalls zu, als wir 1995 das erste Rating von Berufsunfähigkeitsversicherungen im deutschen Markt veröffentlicht haben. Aus heutiger Sicht können wir die Behauptung nicht nachvollziehen, es scheint offensichtlich eher so, dass Politiker keine Versicherungsbedingungen lesen. Kaum ein Produkt hat einen so hohen Qualitätsstandard in Sachen Bedingungsformulierung wie die BU. Zudem hat mittlerweile fast jedes Unternehmen Produkte im Angebot, die wir mit "FFF" für hervorragende bedingungsseitige Qualität auszeichnen. Die Qualität und Transparenz der Versicherungsbedingungen ist längst nicht mehr das Problem bei der BU.

Zu Ihrer BU-Leistungspraxisstudie: Warum haben Sie das Leistungsverhalten von nur sieben Versicherern untersucht?
Unsere BU-Leistungspraxisstudie basiert auf den Daten, die wir in unserem BU-Unternehmensrating ermittelt haben. Für uns ist entscheidend, dass wir die Studiengrundlage nicht einfach per Fragebogen bei den Unternehmen abfragen, denn solche Abfragen sind anfällig für Manipulationen. Wir verifizieren im BU-Unternehmensrating alle Daten durch Erhebungen bei den Gesellschaften vor Ort. Diesem aufwendigen und im Markt einmaligen Ratingverfahren haben sich im aktuellen Rating sieben Versicherer unterzogen.

Kritiker sagen, anderen Gesellschaften hätte Franke und Bornberg keine Teilnahme angeboten. Einige äußerten sogar die Vermutung, dass bei der Studie nur die Gesellschaften berücksichtigt wurden, die bei Ihrem Unternehmen ein kostenpflichtiges BU-Unternehmensrating in Auftrag gegeben hätten. Was sagen Sie dazu?
Wie bereits erwähnt, basiert die Studie auf den im Rahmen unseres Unternehmensratings ermittelten Daten. Da gibt es auch nichts zu vermuten, denn das wird in unseren Veröffentlichungen zur Studie und in der Studie selbst genauso ausgewiesen. Das BU-Unternehmensrating ist durch die Analyse der Geschäftsprozesse beim Versicherer vor Ort ein sehr aufwendiges Verfahren und daher auftrags- und kostenpflichtig.

Die Studie wiederum soll einen sachlichen Blick auf die Leistungspraxis bei BU-Versicherungen im Allgemeinen ermöglichen. Die bestehende Datengrundlage des Unternehmensratings bietet sich dazu aufgrund der überprüften Daten und der aussagefähigen Bestandsgröße der untersuchten Unternehmen an. Bestimmte Gesellschaften besonders hervorzuheben ist dabei nicht der Ansatz. Im Übrigen steht das Rating jedem Versicherer offen. Oft wird aber gerade deshalb kein Rating gewünscht, weil wir die Leistungspraxis detailliert unter der Lupe nehmen. Wir haben nach der Erstveröffentlichung der Studie vor zwei Jahren keine Anfrage eines Versicherers gehabt, der sich gerne beteiligen möchte. Obwohl wir sowohl in der Studie selbst als auch in den Veröffentlichungen hierzu offensiv aufgefordert haben. Das Angebot steht immer noch.

Nach welchen Kriterien wurden die 700 Leistungsfälle - davon 75 Prozent Ablehnungen -vorselektiert?
Wir führen seit 13 Jahren Stichproben in größeren Leistungsbeständen durch. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung wissen wir, welche Annahme- und Ablehnungsgründe in welchen zahlenmäßigen Anteilen durchschnittlich vorkommen. Um ein möglichst realistisches Bild der Leistungspraxis zu erheben, selektieren wir die Leistungsfälle nach diesen Anteilen. Zudem schauen wir uns gezielt auch Fälle mit besonders hohen Renten und Auffälligkeiten an. Jeder teilnehmende Versicherer liefert uns anonymisiert einen kompletten Abzug der Leistungsfälle des Beobachtungsjahres inklusive des jeweiligen Ablehnungsgrunds. Wir bestimmen auf dieser Basis die Stichprobe.

Der Vorwurf von Kritikern der Branche lautet ja, dass insbesondere bei Leistungsanträgen ab einer bestimmten Größenordnung die Leistungen gezielt und systematisch verweigert werden. Warum hat Franke und Bornberg nicht den Fokus auf diese Leistungsfälle mit überdurchschnittlichen BU-Renten gelegt?
Genau diese Vermutung setzen auch wir bei der Prüfung an. Ablehnungen machen dabei 75 Prozent der Stichprobe aus. Wie zuvor beschrieben berücksichtigen wir Verträge mit hohen und höchsten Renten in der Stichprobe. Somit werden wir genau diesen Vermutungen gerecht. Gerade die detaillierte Untersuchung der Bearbeitungszeiten gibt ein realistisches Abbild der Bearbeitungspraxis. Dazu gehören natürlich auch Fälle, die geräuschlos anerkannt werden, was im Übrigen für den Großteil der Leistungsfälle zutrifft. Ein systematisches "Ablehnungsmanagement" würde uns im Unternehmensrating auffallen, denn dort prüfen wir detailliert die Arbeitsprozesse und -abläufe. Unternehmen mit einer solchen Praxis würden uns wohl kaum ins Haus lassen.

In Ihrer Studie wurde auch geprüft, wie viele Leistungsfälle vor Gericht landen. Dabei gab es 378 Vergleiche und 127 Mal gewannen Versicherungsnehmen. Ist es nicht erstaunlich, dass in 505 Fällen die Leistungsablehnungen offenbar nicht beziehungsweise nicht eindeutig gerechtfertigt waren?
In unserer letzten Erhebung mit dem Beobachtungsjahr 2014 haben wir 678 Gerichtsprozesse gezählt, davon endeten 447 mit einem Vergleich, 172 gewann der Versicherer, 59 wurden verloren. Diesen Zahlen standen im gleichen Jahr über 18.000 entschiedene Leistungsfälle gegenüber. Im Durchschnitt mehrerer Jahre beobachten wir eine Prozessquote von unter vier Prozent. Für ein Produkt wie die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sehr komplexen Leistungsprüfung unter medizinischen und berufskundlichen Aspekten halten wir diese Quote für vergleichsweise gering. Dennoch haben wir in der Studie kritisch kommentiert, dass die Anzahl der strittigen Fälle zwar im Verhältnis zu den glatt regulierten Fällen gering ist, es aber dennoch unbefriedigend ist, dass die meisten Gerichtsprozesse mit Vergleichen enden. Hier sind auch die Gerichte gefordert, sich den Fällen intensiver zu widmen.

Nach einer Analyse der Verbraucherzentrale NRW wiesen nur 27 Prozent eine ausreichende BU-Rentenhöhe auf, wobei als Schwelle zwei Drittel des Nettoeinkommens definiert wurden. 43 Prozent sahen eine teilweise Absicherung und 19 Prozent sogar nur eine solche unterhalb der Grundsicherung vor. Was sagen Sie aus Ihrer Sicht zu diesen Zahlen?
Wir betrachten diese Zahlen mit Sorge, denn sie zeigen, dass sehr viele Menschen trotz eines BU-Vertrages nicht ausreichend abgesichert sind. Häufig aufgrund der Tatsache, dass sie sich den empfohlenen BU-Tarif auf Top-Niveau mit der eigentlich benötigten Rentenhöhe nicht leisten können oder wollen. Aus unserer Sicht sollten zunächst Leistungshöhe und Laufzeit der Absicherung bedarfsgerecht bestimmt werden. Wenn damit dann der Top-BU-Tarif nicht erschwinglich ist, bieten sich Alternativen an wie eine BU in Basis-Qualität oder Erwerbs- und Grundfähigkeitsversicherungen. Auch intelligente Stapeldeckungen, bei denen die BU als Basisabsicherung fungiert, sind möglich.

Muss wirklich der Gesetzgeber eingreifen, damit die Versicherer aus vielen Berufsgruppen in der BU und der damit verbundenen Entsolidarisierung des Kollektivs nur noch eine wird, die dann alle zu einem Tarif versicherbar wären?

Die Entwicklung ist von der Branche überwiegend hausgemacht, aber aus eigener Kraft nicht mehr umkehrbar. Seitdem die Qualität bei vielen Produkten hoch ist, spielt der Preis die Hauptrolle bei der Kundenempfehlung. Und das ausgerechnet in einem so wichtigen Bereich wie der Arbeitskraftsicherung. Versicherer, die noch den letzten Euro in der Prämie für die günstigste Berufsgruppe herausquetschen, werden sofort mit Geschäft überhäuft. Vereinfachte Risikoprüfung wird ebenfalls belohnt. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Dazu gehört auch die Reduktion der Berufsdifferenzierung. Die langfristige Stabilität des Bestandes und damit der Versicherer muss in den Mittelpunkt rücken. Wenn sich dann noch sinnvolle Produktalternativen endlich am Markt etablieren, dann ist das Geschäft auch zukunftsfähig.

Bild: © Lazare /istock.com

Autor(en): Bernhard Rudolf

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