Rechtsschutzversicherung: Kein Erfolg für Rückgabe manipulierter VW-Diesel

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VW-Kunden, die ihren Händler wegen Schadenersatz verklagen wollen, erhalten von der Düsseldorfer Arag-Versicherung weiterhin keinen Versicherungsschutz. "Wir lehnen die Deckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab", sagte Arag-Vorstand Hanno Petersen anlässlich der Bilanzpressekonferenz 2016.

Die Erfolgsaussichten für Kläger, einen Schadenersatz direkt ohne Einräumung einer Mängelbeseitigung einzufordern, seien gering. Das gelte auch, nachdem ein anderes Versicherungsunternehmen, nämlich die Örag, eine so genannte Deckungsschutzklage verloren hat. Im Gegensatz zur Arag habe die Örag eine Klage ihres Kunden wegen Mutwilligkeit abgelehnt (Landgericht Passau; Az.: 40131/16). Auch gegen die Arag sind insgesamt 20 Klagen auf Versicherungsschutz anhängig. Doch das Unternehmen fürchtet ihren Ausgang nicht. Denn es sieht sich durch eine Reihe von Urteilen in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

Mängelbeseitigung muss abgewartet werden
"Derzeit steht es nach Urteilen eins zu zehn", sagte Petersen. Erst in einem Fall hatte ein Gericht einer Rückabwicklung des Kaufes wegen arglistiger Täuschung zugestimmt (Landgericht München; Az.: 23 O 23033/15). "In dem Sonderfall war der niedrige Schadstoffausstoß des Fahrzeugs Teil der Verkaufsvereinbarung gewesen", erläuterte Petersen.

In anderen Fällen hätten die Gerichte bestätigt, dass der Mangel durch manipulierte Abgaswerte nicht erheblich sei und so für eine Rückabwicklung nicht reiche. Außerdem müsse eine Mängelbeseitigung abgewartet werden (u.a. Landgerichte Frankenthal Az.: 6 O 304/15; Braunschweig Az.: 8 O 129/15; Bochum: Az.: 2O425/15; Münster Az.: 011 O 341/15; Ellwangen Az.: 4 O 21/16).

Keine VW-Prozesswelle ins Sicht
Insgesamt sind bei der Arag derzeit 1.500 Schadenmeldungen von VW-Kunden eingegangen. "Die vielfach vorhergesagte Klagewelle können wir aktuell jedoch noch nicht erkennen", sagte Vorstandsvorsitzender Paul-Otto Faßbender. Trotzdem hat der Rechtsschutzversicherer für den VW-Skandal vorsichtshalber drei Millionen Euro reserviert.

Bei einer Klage, die nach derzeitigem Stand meist verloren gehen dürfte, rechnet das Unternehmen mit Kosten in Höhe von 7.000 Euro. Grundsätzlich erhalten VW-Betroffene, die mindestens über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, Beratungsrechtsschutz. Hier liegt der Aufwand aber nur bei rund 300 Euro für den Versicherer.

Künstliche Intelligenz findet bald "besten Anwalt"

Im deutschen Rechtsschutzversicherungsgeschäft insgesamt konnte die Arag Marktanteile zurückgewinnen. "Das Wachstum lag mit sechs Prozent deutlich über dem Marktdurchschnitt", stellte Faßbender fest. Rund ein Drittel des Wachstums resultiert aber aus Beitragserhöhungen. Ein Grund für das Beitragswachstum sei der starke Service des Versicherers, vor allem im Schadenfall. So sank die Schadenquote im deutschen Rechtsschutzgeschäft von 65,7 Prozent auf 64,2 Prozent 2015. Zusätzliche Abschlussprovisionen und gestiegene Altersversorgungsaufwendungen sorgen jedoch für einen erhöhten versicherungstechnischen Verlust von 22,4 (Vorjahr. 19,8) Millionen Euro.

Daher soll nun die Schadensteuerung noch intelligenter werden. Mit künstlicher Intelligenz will der Versicherer nun Schadenakten auswerten, damit im Streitfall jeweils der beste Anwalt empfohlen werden kann. Solche Anwaltsempfehlungen gibt es schon heute. Doch sie beruhen im Wesentlichen auf der Auswertung der Zahl der gewonnen und verlorenen Fälle. "Um die Qualität von Rechtsanwälten tatsächlich richtig einzuschätzen, müssen wir die Fälle vergleichbar machen", so Petersen. Wenn ein Anwalt etwa von fünf schweren Fällen drei gewinnt, ist er möglicherweise besser, als ein Anwalt der die gleiche Anzahl von leichten Fällen gewinnt. Mit einer Texterkennungssoftware hat die Arag daher schon 100.000 Schadenakten ausgewertet. "Jetzt können wir bald entscheiden, ob dieser Verkehrsanwalt bei Rotlichtverstößen besonders gut ist und vielleicht bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht so einen hohen Erfolg hat", sagte Petersen. Noch befindet sich die intelligente Anwaltsempfehlung aber in der Pilotphase.

Bild: © Fotogestöber /Fotolia.com

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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