Starkregen: Wer kommt für die Schäden auf?

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Die anhaltenden und heftigen Regenfälle der vergangenen Tage haben in einigen Teilen Deutschlands für überschwemmte Städte und unter Wasser stehende Keller gesorgt. Binnen 24 Stunden ist in vielen Regionen mehr Regen heruntergekommen als normalerweise im ganzen Monat Juli.

Wenn das Wasser abgeflossen ist und das Aufräumen beginnt, wartet auf viele Immobilienbesitzer eine böse Überraschung: Wohngebäude-  und Hausratversicherung decken nicht alle Naturereignisse ab. "Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks", erklärt Dr. Harald Neugebauer, Leiter der Schadenabteilung bei der Gothaer. Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf, ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert.  

Deutsche schätzen Risiko als gering ein
Eine aktuelle Studie von Swiss Life Select zeigt, dass die Deutschen die Gefahren, die von Extremwetter-Ereignissen ausgehen als gering einschätzen und sich in der Folge unzureichend gegen Elementarschäden absichern. Nur 22 Prozent der Befragten gaben an, eine Gebäudeversicherung mit einem Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung abgeschlossen zu haben. Nur 29 Prozent der Befragten verfügen über einen Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung in der Hausratversicherung.

Neugebauer gibt betroffenen Versicherungsnehmern fünf Tipps für den Schadenfall:

  • Den Schaden sofort melden! Versicherungsnehmer sollten ihre Versicherung so schnell wie möglich über einen Schadenfall zu informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.
  • Folgeschäden vermeiden! Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, etwa beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände aus dem Keller, sofern ohne Gefährdung möglich, in Sicherheit bringen.
  • Dokumentieren! Versicherungsnehmer sollten Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.
  • Rücksprache! Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit dem Versicherer halten.
  • Archivieren! Quittungen, beispielsweise von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.

Quellen: Gothaer Konzern, Swiss Life Select

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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