Sterbegeldversicherung: Eigenen Abschied in Würde bestimmen

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Eine Sozialbestattung wird immer auf das Nötigste reduziert. Und es gibt immer mehr Sozialbestattungen, da sich immer weniger Angehörige eine Beisetzung des oder der Verblichenen leisten können. Grund genug, über eine Sterbegeldversicherung nachzudenken.

Wie schon der Volksmund sagt: Umsonst ist nicht einmal der Tod - er kostet bekanntlich das Leben. Doch nicht nur das. Eine Bestattung kostet je nach Art - Urnen- oder Erdbestattung -, Ausführung und Region zwischen 3.500 und 10.000 Euro. Ein Großteil der Kosten entsteht durch den Friedhof, in dessen Gebührenordnung diese festgelegt sind.

Immer weniger Menschen können sich die Bestattung Angehöriger leisten
In Deutschland sterben jährlich etwa 860.000 Menschen, wobei die Zahl bei steigender Tendenz - demografisch bedingt - schwankt. Offenbar können es sich bei diesen Kosten immer weniger Menschen leisten, die Beerdigung verstorbener Angehörigen zu bezahlen. Tritt ein Todesfall ein, sind nämlich die Angehörigen des Verstorbenen per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Bei finanziellen Engpässen übernehmen in solchen Fällen die kommunalen Sozialämter die Kosten für die Bestattung - die Rede ist dann von so genannten Sozialbestattungen.

Sterbegeldversicherung unnötig?

Schon rekordverdächtig oft auf Platz eins der unnötigsten Versicherungen landet die Sterbegeldversicherung, wie kürzlich im Januar 2015 bei der "Frankfurter Rundschau". Auch die Zeitung "Die Welt" wettert: "Sterbegeld ist das Grab für Ihr Erspartes".

Die Verbraucherschützer sind unisono der Auffassung, dass Verbraucher die Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung auch ansparen könnte. Aber was passiert, wenn der Kunde schon nach vier, acht oder zwölf Jahren stirbt? Dann wären die Bestattungskosten nicht gesichert. Dagegen zahlen Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach einer kurzen Wartezeit oder mit Gesundheitsprüfung ohne Wartezeit bereits dann die volle Summe, wenn der Versicherte noch lange nicht ausreichend Geld selber angespart hätte, und auch dann, wenn er das zurückgelegte Geld aufgrund unvorhergesehener Bedarfslagen wieder ausgegeben hätte.

Auch Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), sieht das zwangsläufig anders als die Verbraucherschützer: "Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung für Ältere macht Sinn, weil damit die vierstelligen Kosten eines Begräbnisses für die Erben vermieden werden können. Gerade Ältere wollen noch zu Lebzeiten für sich ein angemessenes Begräbnis sicherstellen und dieses selbst bestimmen. Das leistet die Sterbegeldversicherung." Erben könnten zwar das Erbe ausschlagen, die Bestattungsverpflichtung bestehe aber nach wie vor für sie.

Schutz vor Zugriff Dritter

Archangeli macht weiter auf einen wichtigen Punkt aufmerksam: Eine Sterbegeldversicherung könne die Kosten der Beerdigung decken und falle nicht in die Erbmasse - wie beispielsweise ein Sparkonto, wenn zu Lebzeiten eine Bezugsberechtigung vereinbart wurde. Durch eine Abtretung oder Verpfändung könne die Vorsorge zusätzlich vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Dies sei wichtig, wenn die Überschuldung, zum Beispiel durch erforderliche Pflegekosten, bereits zu Lebzeiten die Verwertung des Vermögens, bis zu einem Schonvermögen in Höhe von nur 2.500 Euro, erforderlich mache, um staatliche Unterstützung im Pflegefall zu erlangen.

Was die Absicherung kostet

Die Kosten einer Sterbegeldversicherung hängen von einigen Faktoren ab, zum Beispiel dem Alter des Versicherten. Dann kommt es noch auf die Versicherungssumme und die Laufzeit (zum Beispiel 65, 75 oder 85 Jahre) der Versicherung an. Prinzipiell gilt: Je höher die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, und je älter die zu versichernde Person, desto höher ist der Beitrag.

Eine lebenslange Beitragszahlung ist auch möglich. Hier gilt: Je kürzer die Zahlungsdauer, desto teurer die Prämie. Wer den Beitrag jährlich zahlt, erhält meist einen Rabatt. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die zu erwartende Leistung inklusive der nicht garantierten Überschussbeteiligung deutlich über den gezahlten Beiträgen liegen sollte.

Bei 20 Euro im Monat mit einer Beitragszahlungsdauer bis zum 85. Lebensjahr sei eine reelle Kostendeckung möglich, ist BVK-Vizepräsident Archangeli überzeugt. Der Abschluss sei meist auch ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich, wenn eine Wartezeit, je nach Anbieter, zwischen einem und drei Jahren vereinbart werde.

Den ausführlichen Artikel zum Thema Sterbegeldversicherung finden Sie in Ausgabe 3/15 des Versicherungsmagazins.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Bernhard Rudolf

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