Unaussprechlich, umkämpft, doch nun beschlossen: Das PflBRefG

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Nach monatelangen kontroversen Beratungen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages das heftig umstrittene „Pflegeberufe-Reformgesetz“ (PflBRefG) gebilligt. Für die in den Beratungen noch deutlich veränderte Vorlage stimmten am Mittwoch die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Die Opposition votierte gegen den Gesetzentwurf, der am heute im Bundestag endgültig beschlossen werden soll.

Ursprünglich vorgesehen war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept, das die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vereinen sollte. Kritiker bemängelten jedoch, damit würde Spezialwissen in der Kinderkranken- und Altenpflege nicht mehr ausreichend vermittelt.

Weiterhin differenzierte Abschlüsse möglich
Der nun im Ausschuss verabschiedete Kompromiss sieht eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung vor sowie eine mögliche einjährige "Vertiefung" in den Bereichen Kinderkranken- und Altenpflege. Künftig sind somit weiterhin differenzierte Abschlüsse möglich in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege. Der Schwerpunkt liegt jedoch künftig in der Generalistik.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden künftig kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

Fachkräftemangel durch Flexibilität entschärfen
Mit der Ausbildungsreform soll der Pflegeberuf an neue Anforderungen angepasst werden. Die Generalistik wird als besonders wichtig erachtet, weil in den Krankenhäusern der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten steigt und in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege sollen die Einsatzfelder von Pflegern durch Wechselmöglichkeiten vergrößert werden.

Kosten für die private und gesetzliche Krankenversicherung
Für die private Krankenversicherung entstehen ab dem ersten vollumfänglichen Finanzierungszeitraum jährliche Kosten in Höhe von rund 23 Millionen Euro. Hinzu kommen rund fünf Millionen Euro für den Aufbau der Liquiditätsreserve. Die Entlastungen durch die Umschulungsförderung der Bundesagentur für Arbeit belaufen sich auf rund drei Millionen Euro jährlich.

Für die private Pflege-Pflichtversicherung ergeben sich durch ihre zehn-prozentige Beteiligung an der Direktzahlung der Pflegeversicherung Mehrkosten von rund zehn Millionen Euro jährlich. Die Entlastungen durch die Umschulungsförderung der Bundesagentur für Arbeit belaufen sich in der Folgezeit auf rund 0,17 Millionen Euro jährlich. Für die Pflegebedürftigen ergeben sich ab dem ersten vollumfänglichen Finanzierungszeitraum Mehrkosten in Höhe von 18 Millionen Euro jährlich. Denn fast alle auf den Pflegesektor entfallenden Mehrkosten werden durch den Direktbeitrag von der Pflegeversicherung getragen. Hinzu kommen einmalig für die Bereitstellung der Liquiditätsreserve Kosten in Höhe von 15 Millionen Euro. Durch die Umschulungsförderung der Bundesagentur für Arbeit werden die Pflegebedürftigen in der Folgezeit um rund neun Millionen Euro jährlich entlastet.

Für die gesetzliche Krankenversicherung entstehen ab dem ersten Jahr der vollumfänglichen Finanzierung der neuen Pflegeausbildung Mehrkosten in Höhe von rund 180 Millionen Euro jährlich. Hinzu kommen einmalig für die Bereitstellung der Liquiditätsreserve Kosten in Höhe von 40 Millionen Euro.

Die Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit führt bei der gesetzlichen Krankenversicherung unter der Annahme der Fortführung der Förderung auf dem bisherigen Niveau jährlich zu Minderausgaben in Höhe von rund 22,4 Millionen Euro.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Meris Neininger

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