Verbaucherschutz: Alle sind gleich, nur manche sind gleicher?

740px 535px
Verbirgt sich hinter check24 eine Vermittlungsplattform für Versicherungen, die unlauter handelt? Das Landgericht München soll das klären. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat diese Untersuchung ins Rollen gebracht.

Ein Gericht soll klären, ob das Internetportal check24 zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt. Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um letztendlich Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen, so der BVK.

Einzelne setzen sich über Regulierung hinweg

„Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten“, so BVK-Präsident Michael Heinz. Der BVK hat deshalb eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht München gegen das Unternehmen eingereicht. Zum Schutz der Verbraucher werde die Branche seit Jahren stark reguliert. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, so Heinz.

Der BVK fordert ebenso wie die EU in Brüssel eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Auch für die Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer
individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende individuelle Beratung. „Verbraucherschutz darf im Internet nicht aufhören“, so Heinz. Bestätigt fühle er sich in seinen Forderungen durch die Verbraucherzentrale Hamburg, die öffentlich den Vorstoß begrüßte.

Wann eine Vergleichsplattform unlauter agiert
Im Vorfeld der Klage hatte der BVK das Internetportal check24 abgemahnt und dem Unternehmen eine Frist bis zum 10. Juli zur Beseitigung der Missstände eingeräumt. Basis der juristischen Schritte sei ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski. Demnach handele eine Vergleichsplattform unlauter, die dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält, die er benötigt, um eine fundierte geschäftliche Entscheidung zu treffen.

www.versicherungsmagazin.de berichtete bereits am darüber, dass der BVK das Internetportal abgemahnt hat. Hier nochmals ein Blick in diesen Beitrag:
"Von der BVK-Abmahnung sind auch rund 10.000 Versicherungsmakler betroffen, die über den gewerblichen Arm Procheck24 mit dem Vergleichsportal kooperieren. „Diese Makler nutzen die gleiche Technik einschließlich Kundenverwaltung, wie wir sie auch Endverbrauchern bieten“, erläutert Pressesprecher Daniel Friedmann von Check24. Nach Einschätzung des BVK würden wesentliche gesetzliche Auflagen nur deshalb von Check24 nicht erfüllt, weil sie zu aufwändig seien. ..."

Textquelle: BVK; Bildquelle: © fotomek / fotolia

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News