Wann müssen Kinder für ihre Eltern nicht zahlen?

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Wenn die Eltern bedürftig sind, müssen die erwachsenen Kinder in der Regel zahlen. Dies schafft häufig Konflikte: Wer möchte schon seinem Kind zur Last fallen? Zudem führt die gesamtschuldnerische Haftung der Geschwister dazu, dass der Fleißige oder Sparsame zur Kasse gebeten wird. Viele Kinder suchen nach Möglichkeiten, dieser Pflicht auszuweichen.

Generell gilt, dass das unterhaltspflichtige Kind selbst ein Schonvermögen hat. Ihm steht seit 1. Januar 2015 ein Selbstbehalt von 1.800 Euro und für den Ehepartner von 1.440 Euro pro Monat zu. Hinzu kommen Freibeträge für eigene Kinder, die sich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle richten.

Müssen pflegebdürftige Eltern ins Heim und reichen Rente und Pflegeversicherung für den Unterhalt nicht aus, übernehmen in der Regel zunächst die Sozialämter die Kosten. Diese werden dann von den Kindern zurückgefordert. Diese Rückforderung kann mehrere Tausend Euro betragen und auch erst gestellt werden, wenn der Elternteil bereits gestorben ist. Nur in nachweisbaren Extremfällen schließen die Gerichte die Unterhaltsansprüche aus:

  • Sittliches Verschulden
Das liegt etwa vor, wenn Vater oder Mutter ihre Bedürftigkeit durch Spiel-, Trunk- oder Drogensucht eigenverantwortlich verursacht haben. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Therapie abgelehnt wurde. Sonst wird die Sucht als unverschuldete Krankheit angesehen. (Oberlandesgerichtt Celle, Urteil vom 13.März 1990 - Az. 17 UF107/88)

  • Vernachlässigung
Wer früher seine Kinder nachweislich vernachlässigt hat, kann keinen Elternunterhalt von diesen verlangen. Das ist dann etwa der Fall, wenn man der Unterhaltszahlung nicht nachkam, sich jahrelang um seine Kinder nicht kümmerte und diese geradezu verwahrlosen lässt. (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 18.September 1996 - Az. 23 C 280/95)

  • Schwere Verfehlung
Hiermit sind schwere Gewalt oder gar sexuelle Misshandlungen gemeint. Diese müssen aber belegt werden. Ein Streit oder der Abbruch des Kontaktes reichen nicht aus. Wer sein Kind bei den Großeltern zurücklässt und auswandert, kann keine Zahlung des Kindes verlangen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 19. Mai 2004 - Az. XII ZR 304/02). Ähnliches kann gelten, wenn jeder Kontakt zum eigenen Kind Jahrzehnte lang und einseitig verweigert wurde (BGH vom 12. Februar 2014 - Az XII ZB 607/12)



In diesen Fällen müssen Kinder zahlen
Kinder Grundsicherung, auch Hartz IV für Rentner genannt, ist eine Leistung der Sozialkasse, für die in aller Regel kein Rückgriff auf Kinder genommen wird. Aber es gibt Ausnahmen:
  • Hohes Einkommen
Das Kind hat ein jährliches Einkommen von 100.000 Euro und mehr. In diesem Fall kann es die bedürftigen Eltern durch monatliche Zahlung zu unterstützen. (§43 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) XII und §16 SGB IV)

  • Fahrlässigkeit
Der Bedürftige hat seine Situation durch grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt. Wenn also jemand bei Scheidung auf Unterhaltszahlungen des Partners verzichtet oder ständig mehr verbraucht als seine auskömmlichen Einnahmen sind und eventuell deshalb das Vermögen verbraucht. Hier wird das Sozialamt zunächst unterstützen und die Summe anschließend von den Kindern fordern. (Az. L 2 SO 2489/14).
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Autor(en): Margit Winkler, IGB

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