Wenn die Eltern bedürftig sind, müssen die erwachsenen Kinder in der Regel zahlen. Dies schafft häufig Konflikte: Wer möchte schon seinem Kind zur Last fallen? Zudem führt die gesamtschuldnerische Haftung der Geschwister dazu, dass der Fleißige oder Sparsame zur Kasse gebeten wird. Viele Kinder suchen nach Möglichkeiten, dieser Pflicht auszuweichen.
Generell gilt, dass das unterhaltspflichtige Kind selbst ein Schonvermögen hat. Ihm steht seit 1. Januar 2015 ein Selbstbehalt von 1.800 Euro und für den Ehepartner von 1.440 Euro pro Monat zu. Hinzu kommen Freibeträge für eigene Kinder, die sich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle richten.
Müssen pflegebdürftige Eltern ins Heim und reichen Rente und Pflegeversicherung für den Unterhalt nicht aus, übernehmen in der Regel zunächst die Sozialämter die Kosten. Diese werden dann von den Kindern zurückgefordert. Diese Rückforderung kann mehrere Tausend Euro betragen und auch erst gestellt werden, wenn der Elternteil bereits gestorben ist. Nur in nachweisbaren Extremfällen schließen die Gerichte die Unterhaltsansprüche aus:
In diesen Fällen müssen Kinder zahlen
Kinder Grundsicherung, auch Hartz IV für Rentner genannt, ist eine Leistung der Sozialkasse, für die in aller Regel kein Rückgriff auf Kinder genommen wird. Aber es gibt Ausnahmen:
Bildquelle: © B. Wylezich / fotolia.com
Generell gilt, dass das unterhaltspflichtige Kind selbst ein Schonvermögen hat. Ihm steht seit 1. Januar 2015 ein Selbstbehalt von 1.800 Euro und für den Ehepartner von 1.440 Euro pro Monat zu. Hinzu kommen Freibeträge für eigene Kinder, die sich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle richten.
Müssen pflegebdürftige Eltern ins Heim und reichen Rente und Pflegeversicherung für den Unterhalt nicht aus, übernehmen in der Regel zunächst die Sozialämter die Kosten. Diese werden dann von den Kindern zurückgefordert. Diese Rückforderung kann mehrere Tausend Euro betragen und auch erst gestellt werden, wenn der Elternteil bereits gestorben ist. Nur in nachweisbaren Extremfällen schließen die Gerichte die Unterhaltsansprüche aus:
- Sittliches Verschulden
- Vernachlässigung
- Schwere Verfehlung
In diesen Fällen müssen Kinder zahlen
Kinder Grundsicherung, auch Hartz IV für Rentner genannt, ist eine Leistung der Sozialkasse, für die in aller Regel kein Rückgriff auf Kinder genommen wird. Aber es gibt Ausnahmen:
- Hohes Einkommen
- Fahrlässigkeit
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Autor(en): Margit Winkler, IGB