Wie Privatpatientern sparen können

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Privatpatienten, die auf Beitragsentlastungstarife (BET) setzen, können sparen. Dafür zahlen sie bis zum Lebensende einen Mehrbeitrag. Ab 65 sinkt dann der Beitrag aber um den „erkauften“ Betrag – beispielsweise 300 Euro pro Monat. „Fast alle privaten Krankenversicherer bieten einen solchen Spartarif an“, sagt Gerd Güssler vom Marktbeobachter KVpro aus Freiburg.

Gleichzeitig kann der Teil, den der Kunde noch selbst zahlt, auch noch zu einem hohen Teil von der Steuer abgesetzt werden. Das hat jetzt das Bundesfinanzministerium (BMF) bestätigt. Damit wird ein BET auch für Selbstständige interessant. Solche Tarife würden sich laut BMF „unmittelbar“ auf einen beim Versicherer abgeschlossenen Krankheitskosten-Versicherungstarif beziehen. „Der für diesen Versicherungsvertrag geltende Abschlagsfaktor ist entsprechend auf den Beitrag des Tarifs BET anzuwenden“, schreibt das BMF und bezieht sich auf ein Rundschreiben, das Mitte August 2013 an die obersten Finanzbehörden der Länder versandt wurde.

Nur zehnprozentiger gesetzlicher Zuschlag
Nach Ansicht des Versicherungsberaters und Juristen Marco Krieter aus Bochum ist die vom BMF behauptete Begründung jedoch nicht eindeutig. „Es wird eigentlich nur auf den zehnprozentigen gesetzlichen Zuschlag Bezug genommen“, so Krieter. Das räumt zwar auch das BMF ein, bleibt jedoch ansonsten bei seiner Position.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der August-Augabe von

Textquelle: Versicherungsmagazin (Uwe Schmidt-Kasparek); Bildquelle: Allianz

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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