Test Rechtsschutzversicherung: Böses Erwachen für sieben Anbieter

740px 535px

Sieben Rechtsschutzversicherer dürften sich aktuell sehr ärgern. Die Stiftung Warentest hat ihre Angebote nur mit "ausreichend" oder "mangelhaft" bewertet. Dabei erfüllen alle Tarife die Mindestanforderungen.

Betroffen sind die Neue Rechtschutz Versicherung (NRV), die Auxilia, die Continentale, die Örag, die DEVK, die R+V sowie die VGH. Vor allem für die NRV, die über Nürnberger, VHV und Mannheimer vertrieben wird, dürfte dass ein Schlag ins Kontor sein. Immerhin wirbt das Unternehmen, an dem auch die Continentale beteiligt ist, aktuell mit einer Auszeichnung der Rating-Agentur Franke & Bornberg.

Andere noch eine "Drei"
Zwar schnitten auch Arag, Concordia und DMB mit einem Tarif schlecht im Test ab. Sie konnten aber für andere Angebote noch ein "befriedigend" erzielen. Während die Note "sehr gut" gar nicht vergeben wurde, konnte Advocard mit "360° Privat", die Allianz mit "PBV Best" und "PBV Plus", die Allrecht mit "Privat", alle Unternehmen des Huk-Coburg Konzerns mit "PBV Plus", die DAS mit "Premium", die Roland mit" Basis-Risiko-Plus" und dem Tarif mit zusätzlichem "Rundum Sorglos-Baustein", die LVM mit "Privat Kombi" und zusätzlich der "Plus Variante", die Rechtsschutz Union mit "Comfor"t sowie die WGV mit "PBV Optimal" ein "gut" erreichen. Das Ergebnis dürfte vor allem die Itzehoer freuen, die ab 2018 die Angebote der Rechtsschutz Union weiterführt.

Schutz um Schadenersatz bei Invalidität immer gegeben
Untersucht wurden die Pakete Privat, Beruf und Verkehr (PBV) von Nichtselbstständigen. Als Mindestschutz mussten die Tarife weltweite Deckung für Schadenersatzrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags und Sachenrecht (auch außergerichtlich), Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz und Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht aufweisen. Untersucht wurden nur Tarife, bei denen eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart werden kann.

Wie schwer es ist, die Rechtsschutztarife in einem Test "unter einen Hut" zu bringen, zeigt sich daran, dass die Erhöhung der Eigenbeteiligung bei den Huk-Coburg-Gesellschaften auf bis zu 500 Euro "bei ungünstigem Schadenverlauf" nicht zum Rauswurf, sondern lediglich zu einer Fußnote führt. Fazit der Verbraucherschützer: "Unser Test hat ergeben: 14 von 54 bieten aber viel mehr als diesen Mindestschutz und verdienen die Note gut." Ob angesichts der umfassenden Mindestabsicherung die Noten ausreichend oder mangelhaft angemessen sind, darüber dürften viele Experten wohl streiten. Immerhin haben alle Kunden für die zwei wichtigsten Fälle ausreichend Rechtsschutz: Die Schadenersatzklage gegen einen Arzt oder Autofahrer, wegen eines schweren Köperschadens.

Bedingungen verschlechtert
Positiv wirkte sich der Umfang des Rechtsschutzes für Kapitalanlagestreitigkeiten, für Mediation und für Beratungen im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht aus. Zudem war die Höhe der Deckungssumme von Bedeutung. Zusätzlich floss die Verständlichkeit der Bedingungen in das Testurteil ein - wenn auch nur mit zehn Prozent. Demgegenüber spielt der Preis keine Rolle. "Gut" ist der Allianz Tarif "PBV Best", der im Testfall bis zu 613 Euro im Jahr kosten kann, ebenso wie der WGV "Tarif PBV Optimal2, der lediglich eine Jahresprämie von 244 Euro vorsieht.

Spannend ist, dass die Stiftung Tarife mit verbraucherunfreundlicher Definition des Versicherungsfalls schlechter bewertet hat. Betroffen sind Roland, Arag, DEVK, Auxilia, Continentale, NRV, Örag, R+V, Continentale und VGH. Laut den Testern läuft die Neudefinition des Versicherungsfalls der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entgegen und kann für Verbraucher zu überraschenden Leistungsablehnungen führen.

Bisher mussten die Rechtsschutzversicherer durch die Urteile des BGH viele Klagen ihrer Kunden beispielsweise gegen eine zahlungsunwillige Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung bezahlen. Darauf hätten nun bereits viele Rechtsschutzversicherer reagiert und die neuen Policen verschlechtert. Dieser Trend dürfte aber weitergehen und wohl auch bald von anderen Versicherern übernommen werden, denn die Versicherer sind von so genannten Zweckabschlüssen regelrecht gebeutelt, wie der Marktbericht zur Rechtsschutzversicherung in Versicherungsmagazin 10/2017 zeigt.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

Alle Produkte News