BU: Verweisungsmöglichkeit auch bei Arbeitslosengeld I

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Bei der Verweisungsmöglichkeit des Versicherers in Bezug auf eine neue Tätigkeit zum wirtschaftlichen Erhalt der Lebensstellung, kann unter Umständen auch der Bezug von Arbeitslosengeld I miteinbezogen werden.

Im Vergleich zwischen Brutto- und Nettoverdiensten muss individuell im Einzelfall geprüft werden, ob die Lebensstellung des Versicherungsnehmers gleichwertig ist oder nicht.

Grundsätzlich ist der Vergleich des Brutto-/Nettoverdienstes jedoch angemessen, da auch unter Berücksichtigung der weiteren gleichwertigen Lebensstellungsmerkmale die Prüfung letztendlich zu gleichen Ergebnissen führt.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass es unter Umständen nicht nur auf die reinen Arbeitseinkünfte ankommt.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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