Kfz-Kasko: Falsche Angabe des Fahrzeuglenkers durch den Agenten

740px 535px

Der Versicherungsnehmer ließ die Schadenanzeige vom Versicherungsvertreter ausfüllen und beantworten. Dabei geriet die Angabe, er selbst wäre Lenker gewesen, obwohl er nicht wusste, wer das Kfz gefahren hat, dem Versicherungsnehmer zum eigenen Nachteil – der Versicherer verweigerte den Versicherungsschutz.

Ein Versicherungsnehmer muss sich die falschen Angaben des Versicherungsvertreters anrechnen lassen, denn ein Vertreter ist in solchen Fällen dann der Wissenserklärungsvertreter des Versicherungsnehmers.

Der Versicherungsnehmer unterlag auch vor dem Oberlandesgericht Köln. 

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/35) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

Alle Recht News