Krankentagegeld: Tagegeld-Zahlung und BU-Rentenbezug

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Der Krankenversicherer leistete seinem Versicherungsnehmer fortlaufend Krankentagegeld, weil dieser zeitweilig für den Flugdienst arbeitsunfähig war. Als der Berufsunfähigkeits (BU)-Versicherer des Versicherungsnehmers eine kurzfristige befristete Leistung erbrachte, da vorsorglich auf Anordnung des Luftfahrtbundesamts eine weitere Medikamenteneinnahme vorgeschrieben wurde, forderte der Krankenversicherer wegen Rentenbezugs aus einer BU anteilige Krankentagegeld-Leistungen zurück. Er zweifelte zudem die bedingungsgemäß vorliegende Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers an.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hat der Versicherer mit seiner fortlaufenden Krankentagegeld-Zahlung ein Anerkenntnis abgegeben, da er die medizinisch notwendige Heilbehandlung nicht in Abrede stellte. Weiterhin sieht das OLG in einer Abfindungszahlung des BU-Versicherers für einen bestimmten kurzen Zeitraum keine Beendigungsmöglichkeit des Krankentagegeld-Vertrags.

Das OLG wies die Rückforderungen des Versicherers zurück.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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