Rechtsschutzversicherung: Deckungsverweigerung im Straf-Rechtsschutz

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Wird dem Versicherungsnehmer ein Verbrechen im Ermittlungsverfahren vorgeworfen, hier sexueller Missbrauch von Minderjährigen, entfallen jegliche Forderungen seinerseits auf Deckung seiner Rechtsschutzversicherung.

Dies gilt auch dann, wenn er nur auf Grund einer fahrlässigen Rauschtat verurteilt wird.

Die Klage des Versicherungsnehmers auf Kostenübernahme wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/45) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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