Unfallversicherung: Einzelne Bewertung mehrerer Verletzungen

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Unfallfolgen sind grundsätzlich nach der Gliedertaxe und den dort aufgeführten Prozentsätzen für einzelne Gliedmaßen oder Ähnliches zu bewerten.

Sind jedoch unfallbedingte Verletzungen eingetreten, die in den Werten der Gliedertaxe nicht aufgeführt sind, darf nicht jede einzelne Verletzung prozentual festgelegt und zusammengerechnet werden. Vielmehr muss ermittelt werden,welche prozentuale Gesamtinvalidität des Körpers vorliegt.

Das Oberlandesgericht München verdeutlichte die Auslegung per Hinweisbeschluss.

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Autor(en): Rudi und Susanner Lehnert

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