Unfallversicherung: Entschädigung bei Schultergelenksversteifung

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Aufgrund eines Unfalls kann der Versicherungsnehmer sein Schultergelenk nicht mehr bewegen.  Das vom Versicherer beauftragte Gutachten bezog in die Invaliditätsbeurteilung des Schultergelenks jedoch auch das Schulterblatt und Schlüsselbein mit ein und kam so auf einen Invaliditätsgrad von 40 Prozent, da der Arm noch zu heben sei.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz ist das in der Gliedertaxe aufgenommene Schultergelenk als alleiniges Kugelgelenk zu sehen.  Somit sei aufgrund der Bewegungsunfähigkeit des Gelenks eine 100-prozentige Invaliditätsleistung des Schultergelenk-Wertes zu erbringen.

Das OLG entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers und verurteilte den Versicherer zur vollen Leistung.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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