Verkehrsrecht: Führerscheinentzug bei Rotlichtverstoß

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Autofahrer müssen nicht immer mit Fahrverbot rechnen, wenn sie eine rote Ampel überfahren haben.

Nach überfahren einer roten Ampel ist normalerweise immer mit einem Monat Fahrverbot zu rechnen. Es wird aber kein Fahrverbot verhängt, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wurden und auch keine Dritten geschädigt worden sind.

Das Oberlandesgericht Dresden entschied hier zu Gunsten des Autofahrers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/32) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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