IDD-Umsetzung geht ans Eingemachte

Bernhard Rudolf

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Mit der Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht wird noch einiges auf die Branche zukommen. So wird es zum Beispiel erweiterte Informations- und Wohlverhaltensanforderungen geben. Sogar das Provisionsverbot ist noch nicht vom Tisch. 

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