Nur Substanzwert, kein Goodwill
Jürgen Evers
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob einer Versicherungsagentur ein Goodwill beigemessen werden kann, der bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs unter Ehegatten zu berücksichtigen ist oder zumindest ein Ausgleichsanspruch angesetzt werden muss.