Staatliche Pflegeversicherung und Pflege-Bahr gut ergänzen

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Die staatliche Pflegeversicherung bietet nur Teilkasko. Das gilt auch, wenn man die staatlich geförderte Pflegeversicherung („Pflege-Bahr“) einbezieht. Eine weitere private Zusatzabsicherung tut Not wie zum Beispiel die „DFV DeutschlandPflege“. 

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