Nichtstun kann teuer werden

Susanne Görsdorf-Kegel

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Auch wenn eine betriebliche Altersversorgung (bAV) für die Belegschaft oder den Gesellschafter-Geschäftsführer bereits unter Dach und Fach ist, bedeutet das nicht, dass Arbeitgeber oder Makler sich um diese nicht mehr kümmern müssen. Neue gesetzliche Änderungen zwingen immer wieder zu Anpassungsstrategien. 

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