Verunsicherung in den Chefetagen

Stefan Wehr

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Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt die Einstandspflicht des Arbeitgebers bei finanzieller Schieflage des Versorgungsträgers. Aufklärung ist notwendig, um die Chancen der betrieblichen Altersversorgung nicht zu gefährden. 

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