Der Mittelwert als Maßstab

Jürgen Evers

img

Unlängst hat ein seit zwölf Jahren anhängiger Rechtsstreit um den Ausgleichsanspruch sein vorläufiges Ende gefunden. Dabei bezog sich das Gericht für die Bemessung der Vergütungsanteile nicht konkret auf die Agentur des klagenden Vertreters, sondern auf den Durchschnitt. 

Dieser Inhalt steht nur registrierten und eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.


Sie sind noch kein Abonnent des Versicherungsmagazins?

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile!

Alle Fachartikel der Ausgabe 10/2012