Selbstständig und doch GKV-Mitglied

Horst Marburger

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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in erster Linie eine Arbeitnehmerversicherung. Selbstständige unterliegen deshalb nicht der Versicherungspflicht, jedoch können diese freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Allerdings berechtigt nicht allein die selbstständige Tätigkeit zur freiwilligen Versicherung. Vielmehr geht es in der Regel um die Fortsetzung einer vorher bestandenen Versicherung als Arbeitnehmer. 

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