Aus der Kür wird Pflicht

Bernhard Rudolf

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Versicherungs-vertriebsrichtlinie (IDD) sieht vor: Vermittler müssen sich jährlich im Umfang von 15 Zeitstunden weiterbilden. Was das für Vermittler konkret heißt, ist Thema dieses Artikels, auch wenn Details noch über eine Verordnung geregelt werden. 

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