bAV-Konzepte für Fach- und Führungskräfte

Heike Pröbstl

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Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung hat die Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht. Für die breite Mitarbeiterschaft sind deren Beträge oftmals ausreichend, für Fach- und Führungskräfte aber keinesfalls. 

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