Der Kostenausgleich als Bumerang

Jürgen Evers

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Auf Zahlung der Vertriebskosten für stornierte Policen gerichtete Klagen von Versicherungsgesellschaften gegen Versicherungsnehmer waren anfänglich noch erfolgreich. Nunmehr sehen die Gerichte Kostenausgleichsvereinbarungen überwiegend als unwirksam an und Versicherer werden sogar zur Rückerstattung verurteilt. 

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