Haftungsfallen bei der Umdeckung

Jürgen Evers

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Der Rat, das Berufsunfähigkeitsrisiko (BU-Risiko) anderweitig einzudecken, ist sicherlich weniger haftungsträchtig als die Umdeckung einer Krankenvoll- oder kapitalbildenden Lebensversicherung. Trotzdem lauern hier erhebliche Risiken, die auch der Versicherungsvertreter beachten muss, will er sich nicht haftbar machen. 

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