Klasse statt Masse
Jürgen Evers
Vor gut vier Jahren hat der Gesetzgeber mit dem § 60 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgeschrieben, dass der Versicherungsmakler seiner Empfehlung eine „hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern“ zugrunde legen muss.