Klasse statt Masse

Jürgen Evers

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Vor gut vier Jahren hat der Gesetzgeber mit dem § 60 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgeschrieben, dass der Versicherungsmakler seiner Empfehlung eine „hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern“ zugrunde legen muss. 

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