Kündigungsvorbehalte können tückisch sein

Jürgen Evers

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Versicherer stellen Zuschüsse für Vertreter häufig unter den Vorbehalt kurzfristiger Teilkündigungsvorbehalte. Wer die Klausel übersehen hat, kann jetzt auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hoffen. 

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