Provisionsregelnde Vorschriften

Jürgen Evers

img

Um die Abschlusskosten in der Krankenvollversicherung zu begrenzen, hat der Gesetzgeber vor Kurzem § 12 Absatz 7 in das Versicherungsaufsichtsgesetz aufgenommen. Dieser Paragraf enthält drei Provisionsbegrenzungen. 

Dieser Inhalt steht nur registrierten und eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.


Sie sind noch kein Abonnent des Versicherungsmagazins?

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile!

Alle Fachartikel der Ausgabe 8/2012