Rückprovisionsforderungen von Maklervertrieben

Jürgen Evers

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Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte sich mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine als Versicherungsmaklerin tätige Vertriebsgesellschaft ihre Handelsvertreter nach dem Ausscheiden auf Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse in Anspruch nehmen kann.  

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