Salz, das nicht fehlen darf

Jürgen Evers

img

Die Rechtsprechung schließt allmählich die Lücken im Lastenheft der von Online-Vermittlern zu wahrenden Transparenzpflichten. Aktueller Streitpunkt: Informationen zu einer Produktbewertung. Das Landgericht Leipzig beanstandete eine Bewertungsangabe als unzulässig.  

Dieser Inhalt steht nur registrierten und eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.


Sie sind noch kein Abonnent des Versicherungsmagazins?

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile!

Alle Fachartikel der Ausgabe 3/2021