Strafgerichtlicher Deal mit gravierenden Folgen

Jürgen Evers

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Die IHK Saarland hatte einem Makler die Erlaubnis für die Vermittlungstätigkeit entzogen, nachdem das Amtsgericht Saarlouis ihn wegen Betruges in vier Fällen zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt hatte. Nach dem Strafbefehl hatte der Makler von seinem Krankenversicherer Krankentagegeld beansprucht und bezogen, obwohl keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hatte. 

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