Verunsicherung in den Chefetagen
Stefan Wehr
Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt die Einstandspflicht des Arbeitgebers bei finanzieller Schieflage des Versorgungsträgers. Aufklärung ist notwendig, um die Chancen der betrieblichen Altersversorgung nicht zu gefährden.