Wider das Haftungsrisiko

Elke Pohl

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Obwohl die nationale Regulierung des Vertriebs von Finanzdienstleistungen in § 34c bis f der Gewerbeordnung inzwischen Realität ist, bleiben viele Fragen offen. Zu den am häufigsten gestellten und existenziell wichtigen gehört die nach der Haftung von Maklern und freien Anlagenvermittlern. 

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