Wider das Haftungsrisiko
Elke Pohl
Obwohl die nationale Regulierung des Vertriebs von Finanzdienstleistungen in § 34c bis f der Gewerbeordnung inzwischen Realität ist, bleiben viele Fragen offen. Zu den am häufigsten gestellten und existenziell wichtigen gehört die nach der Haftung von Maklern und freien Anlagenvermittlern.