Wie Nullnummern ein böses Nachspiel haben können
Jürgen Evers
Im Vertrieb ist es eine Binsenweisheit, dass die Luft nach einer Kündigung raus ist. Allerdings sollten Vertriebler es nicht übertreiben. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln.