Wie Nullnummern ein böses Nachspiel haben können

Jürgen Evers

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Im Vertrieb ist es eine Binsenweisheit, dass die Luft nach einer Kündigung raus ist. Allerdings sollten Vertriebler es nicht übertreiben. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. 

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