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Ausräumungsschaden

1. Begriff: Schaden an versicherten Sachen durch Ausräumen eines durch eine versicherte Gefahr bedrohten Raums. Begriff aus der Sachversicherung.

2. Anwendungsgebiete: a) In der Feuerversicherung regeln gesetzliche Bestimmungen den Einschluss von Ausräumungsschäden.
b) In den übrigen Versicherungszweigen der Sachversicherung sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Sachen, die in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit einem bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall vom Versicherungsort entfernt werden, grundsätzlich gedeckt.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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