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D&O-Versicherung

Directors-and-Officers-Versicherung.

1. Begriff:
Spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, durch die ein Unternehmen die Mitglieder seiner Geschäftsleitung und/oder ggf. seines Aufsichtsrats gegen eine Inanspruchnahme wegen spezifischer Sorgfaltspflichtverletzungen sowohl von innen (Ansprüche des Unternehmens selbst) als auch von außen (Ansprüche Dritter) absichert.

2. Merkmale: Es gilt das sog. Claims-made-Prinzip, d.h. Versicherungsfall ist die Anspruchserhebung durch das Unternehmen bzw. durch den Dritten.

3. Geschichte: I.Allg. gelten die USA als Ursprungsland für dieses Versicherungskonzept. Auf dem deutschen Markt wurde erstmals 1986 eine D&O-Versicherung angeboten.

Autor(en): Dr. Jürgen Kurth

 

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