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Finanzkonglomerate

1. Begriff: Unternehmensgruppen, die unterschiedliche Finanzdienstleistungsunternehmen (z.B. Banken und Versicherungsunternehmen) unter einem Dach vereinen.

2. Aufsicht: Sowohl national als auch international wurden in Finanzkonglomeraten Gefahren für die Solidität der Finanzmärkte und für die Interessen der Kunden der beteiligten Unternehmen, darunter der Versicherten, gesehen, weshalb auf europäischer Ebene zusätzliche spezielle Aufsichtsregeln für diese Unternehmensgruppen geschaffen wurden (so z.B. die EU- Finanzkonglomeratsrichtlinie v. 16.12.2002). Die Hauptziele der Richtlinie sowie der anschließenden Umsetzung in deutsches Recht waren a) die Sicherstellung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung, d.h. die Verhinderung einer Mehrfachbelegung von Eigenkapital im Finanzkonglomerat („multiple gearing“),
b) die Verhinderung von Eigenkapitalschöpfung auf Kredit,
c) die Schaffung von Methoden zur Berechnung der Solvenz auf Konglomeratsebene,
d) eine Regelung der Transaktionen und Risikokonzentrationen innerhalb des Finanzkonglomerats sowie
e) die Kontrolle der Geschäftsleiter auf Konglomeratsebene. Die Umsetzung der verschiedenen europäischen Rechtsakte in deutsches Recht erfolgte zunächst in den sektoralen Aufsichtsgesetzen (Versicherungsaufsichtsgesetz, kurz: VAG, und Kreditwesengesetz, kurz: KWG). Mit dem Gesetz zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG) v. 27.6.2013 (BGBl. I S. 1862), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 35 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen v. 1.4.2015 (BGBl. I S. 434), wurden nun die relevanten Vorschriften im VAG (siehe oben) und KWG über die Finanzkonglomerate aufgehoben und in einem Spezialgesetz gebündelt. Dabei wurde zugleich die bisher letzte europäische Richtlinie (FiCoD I v. 2011) zu diesem Thema in deutsches Recht transformiert. Der bisherige Aufsichtsstandard wurde beibehalten, effektiver gestaltet und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden intensiviert. Vgl. auch Allfinanzaufsicht und Versicherungsgruppen.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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