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Gütesiegel

1. Begriff: Qualitätsbescheinigungen über Ergebnisse von Tests oder Ratings durch Ratingagenturen, Verbraucherorganisationen, Wirtschaftsmagazine oder sonstige Prüfstellen. Gütesiegel, die an Versicherungsunternehmen vergeben werden, betreffen Produkte bzw. Produktkategorien, Unternehmensfunktionen bzw. -bereiche (z.B. die Schadenregulierung, die Qualifizierung des Außendienstes) oder auch das gesamte Unternehmen mit seinen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.

2. Einsatzmöglichkeiten und Voraussetzungen: Gütesiegel können im Rahmen der Kommunikationspolitik eines Versicherungsunternehmens zu Zwecken der Werbung oder Imageverbesserung eingesetzt werden (z.B. in Werbebroschüren, im Internetauftritt, zur Schaufenstergestaltung). Dazu müssen sie von den Versicherungsunternehmen i.d.R. käuflich erworben werden, um sie für eine bestimmte Dauer (meist für ein Jahr) nutzen zu dürfen. Idealerweise stellen Gütesiegel ein Alleinstellungsmerkmal (Unique Selling Proposition) für ein Versicherungsunternehmen dar (z.B. „Beste Krankenversicherung“). In letzter Zeit werden Gütesiegel zunehmend auch für einzelne Produktkomponenten vergeben, so dass viele Gütesiegel auf dem Markt sind und damit die beabsichtigte Entscheidungshilfe für den Verbraucher erschwert wird.

Autor(en): Uwe Laue

 

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