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Handelsbestand

Held for Trading, Trading. – 1. Begriff: Bilanzierungs- und Bewertungskategorie für Finanzinstrumente nach IAS 39 und künftig nach IFRS 9 (IAS/IFRS). Unterkategorie der Finanzinstrumente in der Kategorie At Fair Value through Profit or Loss.

2. Merkmale: Der Handelsbestand umfasst Wertpapiere, die a) mit kurzfristiger Veräußerungsabsicht erworben wurden,
b) derivative Finanzinstrumente sind, ohne Sicherungsinstrumente beim Hedging darzustellen,
c) Teil eines gemeinsamen Portfolios sind, mit dem kurzfristige Gewinne aus Preisschwankungen erzielt werden sollen.

3. Behandlung in der internationalen Rechnungslegung: Bei Erwerb erfolgt der Ansatz zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt nach IAS 39 bzw. künftig nach IFRS 9 zum Fair Value. Wertänderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst.

4. Anwendung bei Versicherungsunternehmen: Entsprechend der Aufteilung von Kapitalanlagen nach der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) kann die Kategorie Handelsbestand („Held for Trading“) auf die Anlageklassen „Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“, „Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ und „andere Kapitalanlagen“ angewendet werden.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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