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Herstellungskosten

Kosten, die durch den Verbrauch von Sachgütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, für dessen Erweiterung oder für eine über dessen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist (§ 255 II HGB). In der Schadenversicherung sind Herstellungskosten Kosten der Neuherstellung oder Reparatur einer beschädigten oder zerstörten Sache.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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