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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

International Association of Insurance Supervisors (IAIS)

1. Begriff: Nicht wirtschaftlicher Verein nach schweizerischem Recht. Gegründet 1994 mit Sitz in Basel. Die IAIS ist ein Zusammenschluss von mehr als 200 Versicherungsbehörden aus 140 Staaten, die 97 % der Weltversicherungsprämie repräsentieren. Weitere Organisationen, darunter viele Versicherer- und Vermittlerverbände, haben Beobachterstatus.

2. Ziele: Beiträge zur Schaffung einer wirksamen und weltweiten Versicherungsaufsicht durch Entwicklung von Standards für faire, sichere und stabile Versicherungsmärkte zum Wohl und Schutz der Versicherten (IAIS als Standardsetzer) und Förderung der globalen Finanzstabilität. Hervorzuheben sind insbesondere die von der IAIS erarbeiteteten Prinzipien und Standards, die von den Mitgliedsländern und internationalen Organisationen als Prüfungsmaßstäbe zur Beurteilung der Stabilität der nationalen Finanzmärkte herangezogen werden. So sind z.B. die „Insurance Core Principles for Effective Insurance Supervision“ nebst Methodologie wichtige Grundlagen für „Self Assessment“-Programme der Mitgliedsstaaten sowie für „Financial Services Assessment“-Programme der Weltbank und des IWF.

3. Organisation: Oberstes Organ ist das Executive Committee. Dessen Arbeiten werden auf den untergeordneten Ebenen (Arbeitsgruppenebenen) vorbereitet und durch ein Sekretariat unterstützt. Weitere Informationen siehe unter www.iaisweb.org.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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