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Kreditprüfung

Bonitätsprüfung.

1. Begriff: Prüfung eines Kreditgebers, ob ein Kreditnehmer die Zins- und Tilgungsleistungen voraussichtlich erbringen kann. Die Durchführung der Kreditprüfung kann auch auf einen Dritten ausgelagert werden.

2. Kreditversicherung: Bezeichnung für das Instrumentarium zur Beurteilung, ob in der benannten Versicherung Kreditlimite eingeräumt (bzw. aufrechterhalten) werden können. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist die Bonität des Kunden des Versicherungsnehmers. Zur Kreditprüfung werden externe Quellen, wie z.B. Wirtschafts- und Bankauskünfte, Handelsregisterinformationen, interne Datenbanken und sonstige Informationsquellen, wie z.B. Selbstauskünfte der Versicherungsnehmer und Bilanzen, herangezogen. Die Kreditprüfung wird von eigenständigen Kreditprüfungsgesellschaften der Kreditversicherer durchgeführt. Der Versicherungsnehmer beauftragt diese mit der Kreditprüfung und weist sie zudem an, die Ergebnisse an den Kreditversicherer zwecks Limitentscheidung (Kreditlimit) zu übermitteln.

Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs

 

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