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Nachversicherungsgarantie

Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, mit der der Versicherte die Möglichkeit erhält, während der Beitragszahlungsdauer die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Im Unterschied zur Beitragsdynamik, die eine laufende Anpassung der Rentenhöhe an langsam steigende Einkommen und zum Inflationsausgleich ermöglicht, ist mit der Nachversicherungsgarantie ein sofort zur Verfügung stehender höherer Berufsunfähigkeitsschutz gewährleistet. Ist eine Nachversicherungsgarantie Tarifbestandteil oder gesondert vereinbart, kann von ihr Gebrauch gemacht werden, wenn bestimmte Ereignisse in den Lebensumständen eintreten. Hierzu gehören z.B. die Heirat, die Geburt eines Kindes, ein Karrieresprung oder der Erwerb einer Immobilie. Aus Kundensicht ideal ist eine Nachversicherungsgarantie, die ereignisunabhängig ist. Diese wird aber nur von wenigen Versicherern angeboten.

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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