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Naturalersatz

Naturalrestitution.

1. Begriff:
Form der Entschädigungsleistung, bei der das Versicherungsunternehmen keine Geldleistung erbringt, sondern eine Leistung „in natura“.

2. Beispiel: Prominentestes Beispiel ist die Gebäudeglasversicherung (Glasversicherung). Nach § 11 AGlB ersetzt der Versicherer die beschädigte oder zerstörte Sache durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte. Neuere Ansätze von Naturalersatzleistungen sind z.B. die prämienvergünstigten Kfz-Kaskotarife mit Werkstattservice, bei denen der Versicherungsnehmer sein beschädigtes Fahrzeug in einer vom Versicherer benannten Werkstatt reparieren lassen muss.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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