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Pflegestützpunkt

1. Begriff: Örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürftige (Pflegebedürftigkeit) bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte sollen den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und Altenhilfe reduzieren.

2. Maßnahmen: In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung stattfinden. Die Pflegeberatung hat folgende Bestandteile: (1) Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen, (2) Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote sowie (3) Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote. Zur Durchführung der Beratungsaufgaben bilden die Pflegestützpunkte das gemeinsame Dach für das Personal der Pflegekassen und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger. In den Pflegestützpunkten können den Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutert und vermittelt werden.

Autor(en): Dr. Eckhard Bloch

 

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