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Planungs-Haftpflichtversicherung

1. Begriff: Sonderform der Berufshaftpflichtversicherung, abgeleitet für Architekten und Ingenieure. Die Planungs-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und insbesondere Vermögensschäden aus der planenden Tätigkeit des Versicherten insbesondere im Hoch- und Tiefbau, im Anlagen- und Maschinenbau, und sie kann auch auf Schäden ausgedehnt werden, die sich bei Selbstausführung eines Projekts auf Basis eigener Planungsleistungen ergeben.

2. Merkmale: Typischerweise wird in der Planungs-Haftpflichtversicherung das Verstoßprinzip angewendet. Vgleiche auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Autor(en): Dr. Jürgen Kurth

 

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