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Prolongation

lat.: Verlängerung. In der Versicherungsbranche eine Verlängerung einer a) vorläufigen Deckungszusage,
b) einer Zahlungsfrist oder
c) eines Versicherungsvertrags. Im Fall einer Verlängerungsklausel erfolgt die Prolongation ohne Zutun des Versicherungsnehmers.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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